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Der „Förderkreis Polizeihistorische Sammlung e. V.“ wurde am 10. Mai 1990 gegründet und als gemeinnütziger Verein am 31. Juli 1990 in das Vereinsregister eingetragen. Er unterstützt die behördlich betriebene Polizeihistorische Sammlung am Platz der Luftbrücke in Berlin, die am 13. Januar 1988 der damalige Berliner Polizeipräsident, Georg Schertz, eröffnet hatte. Die Polizeihistorische Sammlung und der etwas später gegründete „Förderkreis“ gehören seitdem untrennbar zusammen und ergänzen sich gegenseitig.
Inzwischen hat der Verein ca. 200 Mitglieder, die zu einem Großteil der West-Berliner Polizei angehörten bzw. jetzt noch in der Gesamt-Berliner Polizei tätig sind. Seit einiger Zeit arbeiten auch ehemalige Volkspolizisten, die sich im Zuge der Vereinigung beruflich anders orientieren mussten, aktiv im Verein mit, so dass zunehmend ein besseres Verständnis füreinander entsteht. Auch altersmäßig ist der Mitgliederkreis gut durchmischt.
Mit der Gründung der Polizeihistorischen Sammlung konnten wichtige Exponate aus dem ehemaligen Kriminalmuseum in der Gothaer Straße und der Lehrmittelsammlung der Polizeischule Spandau zusammengeführt werden. Dazu kamen die 1990 aus dem aufgelösten Volkspolizeimuseum im DDR-Innenministerium übernommenen Berliner Exponate und Dokumente.
Damit beruht die jetzige Hauptausstellung auf einer guten Basis für die Präsentation wesentlicher Aspekte der Geschichte der Schutz- und Kriminalpolizei in Berlin. Dort wird chronologisch die Rolle der Berliner Polizei seit ihrer Entstehung im Rahmen ihrer jeweiligen politischen Systeme dargestellt und der Öffentlichkeit nahe gebracht. Ein wichtiger Teil der Gesamt-Berliner Polizeigeschichte ist der Zeit des Kalten Krieges gewidmet, als Berlin in zwei Teile gespalten war und in Ost- und West-Berlin zwei gegensätzlich politisch geführte und unterschiedlich strukturierte Polizeipräsidien in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet unabhängig voneinander für Sicherheit und Ordnung sorgten.
Nicht alle Ausstellungsgegenstände und Dokumente können jedoch in der laufenden Ausstellung gezeigt werden. Diese werden u. a. bei Themenabenden bzw. Sonderausstellungen vorgestellt. Darüber hinaus stehen für die Forschungsarbeit die im Fundus bzw. in der Bibliothek gelagerten Gegenstände jederzeit für interessierte Historiker und die Presse zur Verfügung.
Auch die Technikausstellung in Lankwitz ist für Interessierte eine wertvolle Fundgrube, um sich vor allem über historische Kraftfahrzeuge der Polizei anschaulich informieren zu lassen.
In beiden Einrichtungen werden auf Wunsch angemeldete Besuchergruppen durch aktive und pensionierte Mitglieder und Freunde des Förderkreises, die dort ehrenamtlich tätig sind, geführt. Diese helfen dem Leiter der Polizeihistorischen Sammlung, Herrn Dr. Jens Dobler, darüber hinaus auch bei der Pflege des Dokumenten- und Fotobestandes, der anderen historischen Schauobjekte, wie Uniformen, Waffen u. ä. Sie unterstützen ferner als Zeitzeugen laufende Forschungsvorhaben und publizistische Projekte.
Neben den schon genannten Aufgaben des Förderkreises werden auch Veranstaltungen des Polizeipräsidenten in Berlin betreut. Gerade für die Polizeibehörde stellt die Polizeihistorische Sammlung eine willkommene Einrichtung dar, die Polizeigeschichte den aktiven Polizisten, von Beginn an auch den Auszubildenden, nahe zu bringen.
In diesem Sinne werden vom Förderkreis zudem Podiumsdiskussionen über historisch bedeutsame Ereignisse organisiert und durchgeführt. Dem Erwerb und Erhalt wichtiger Zeitdokumente bzw. historischer Originalgegenstände widmet der Verein ebenfalls die entsprechende Aufmerksamkeit. Dabei wird er auch von der „v. Hinckeldey-Stiftung“ und anderen Spendern finanziell unterstützt, vor allem wenn es um wertvolle Ergänzungen der Sammlung geht.
Hervorzuheben sind schließlich die regelmäßigen Publikationen des Vorstandes, wie z. B. der Berliner Polizeihistoriker und die grünen Hefte der Dokumentationsreihe Erlebte Polizeigeschichte, in denen stets interessante Probleme, Ereignisse und Geschichten aufgegriffen und den Mitgliedern nahe gebracht werden.
Besonders beliebt ist dabei u. a. die im Jahr 2015 erschienene Jubiläumsbroschüre 25 Jahre bürgerschaftliches Engagement, die gegen eine Spende in der Ausstellung erworben werden kann. Dort erfährt man nicht nur mehr über den Verein, sondern kann wie in einem Katalog blättern und sich dabei ausgewählte Exponate unserer Sammlung als Foto anschauen.
+49 (0)30 4664 761450
Der Vorstand des Förderkreises besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretende Vorsitzenden, dem Schatzmeister und einem Schriftführer. Er wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
Beachte auch den § 7 der Satzung.
Vorstand
Uwe Hundt
Vorsitzender
Andreas Giersch
Stellvertretender Vorsitzender
Bernd Maaß
Stellvertretender Vorsitzender und Leiter Abt. Technik & Oldtimer
Oliver Hoffmann
Schatzmeister
Dr. Jens Dobler
Schriftführer
Sachbearbeiter in der Polizeihistorischen Sammlung Berlin
"Kannst Du Dich noch erinnern?",
"Weißt Du noch, wie wir.. ?"
So oder ähnlich beginnen oft Gespräche von Polizei- Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern - besonders aber von denen im Ruhestand. Und so kommt man oft zu dem Ergebnis:
"Das hätte man filmen müssen!"
Und hier beginnt die Arbeit des gemeinnützigen Förderkreises Polizeihistorische Sammlung Berlin e.V..
Mitglieder im „Förderkreis Polizeihistorische Sammlung e. V.“ sind vor allem an der Polizeiarbeit interessierte Frauen und Männer, die bereit sind, die ideelle und materielle Förderung der Polizeihistorischen Sammlung beim Polizeipräsidenten in Berlin zu unterstützen.
Je mehr Menschen direkt in unserem Förderkreis mitwirken, desto lebendiger und zielstrebiger können wir gemeinsam die in der Satzung verankerten Ziele verwirklichen. Deshalb freuen wir uns über jeden, der Mitglied werden möchte. Jeder ist herzlich willkommen, der an der Berliner Polizeigeschichte interessiert ist und im Verein mithelfen möchte, die Vergangenheit der Ost- und West-Berliner Polizei weiter aufzuarbeiten und der Öffentlichkeit nahe zu bringen.
In der Satzung heißt es dazu:
„Ordentliches Mitglied des Förderkreises kann jede volljährige natürliche und juristische Person werden, die sich verpflichtet, die Ziele des Förderkreises anzuerkennen, zu verfolgen und zu fördern.“
Das schließt ein, an den Mitgliederversammlungen und anderen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und den jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50.00 € zu entrichten.
Für die Aufnahme ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der im Büro der Polizeihistorischen Sammlung erhältlich ist, von dort zugesandt werden kann oder hier zum Download zur Verfügung steht.
Sie können hier die Satzung des Förderkreis Polizeihistorische Sammlung Berlin e.V. in der aktuellen Fassung vom 14.07.2021einsehen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, obwohl wir zur korrekten Datenübernahme bemüht sind, dass die rechtsverbindliche Satzung des Förderkreis Polizeihistorische Sammlung Berlin e.V. in schriftlicher Form hier zum Download zur Verfügung steht.
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§ 1 Name, Sitz & Geschäftsjahr
Der Verein Förderkreis Polizeihistorische Sammlung Berlin e.V. ist am 10. Mai 1990 gegründet, am 31. Juli 1990 unter der Nummer 10 359 Nz in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und hat seinen Sitz in Berlin (Tempelhof-Schöneberg).
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein wird im Folgenden mit Förderkreis bezeichnet.
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§ 2 Zweck und Aufgabe
Der Förderkreis verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist der weitere Ausbau und die ideelle und materielle Förderung der Polizeihistorischen Sammlung bei der Polizei Berlin. Damit verfolgt der Verein Zwecke der Volksbildung.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Akquisition, Präsentation sowie Pflege und Erhalt von historischem Kulturgut, u.a. von Schriftstücken, Büchern, Fotos, Uniformen, Waffen und Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt, Tatwerkzeugen und ehemaligen Asservaten, technischen Ausrüstungsgegenständen und Kraftfahrzeugen;
- Unterstützung der internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin, u.a. durch ehrenamtliche Tätigkeit von Mitgliedern für die Ausstellung der Polizeihistorischen Sammlung und Teilnahme an sonstigen polizeihistorischen Veranstaltungen.
- Mitwirkung bei der Entwicklung und Durchführung von Präventionsprojekten der Berliner Polizei;
- organisatorische und finanzielle Unterstützung polizeihistorischer Vortragsreihen und Veranstaltungen;
- Förderung wissenschaftlicher Forschungen zur Polizeigeschichte durch Erstellung und Bereitstellung von historischem Bild- und Schriftmaterial;
- Erweiterung des Rahmens der Aus- und Fortbildung der Berliner Polizei, u.a. durch Führungen in der Polizeihistorischen Sammlung und Vermittlung polizeihistorischer Themen im Unterricht.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Förderkreises dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Förderkreises fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Daneben ist die kooperative Mitarbeit anderer Behörden und Organisationen anzustreben.
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§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied des Förderkreises kann jede juristische und natürliche Person ab 16 Jahren werden, die sich verpflichtet, die Ziele des Förderkreises anzuerkennen, zu verfolgen und zu fördern.
Nur volljährige Mitglieder sind stimmberechtigt.Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet sein soll. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen.
Bei Ablehnung ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen..Die Mitgliedschaft erlischt,
- durch Tod,
- durch freiwilligen Austritt, der nur schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Schluss des laufenden Geschäftsjahres erklärt werden kann,
- durch Ausschluss aufgrund eines Vorstandsbeschlusses.
Der Ausschluss erfolgt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie z.B. ehrenrühriges Verhalten, Zuwiderhandlungen gegen die Ziele des Förderkreises oder Beitragsrückstand trotz Zahlungsaufforderung.
Der Ausgeschlossene hat das Recht, binnen 4 Wochen nach Empfang der Mitteilung bei der Mitgliederversammlung Berufung einzulegen, die dann endgültig über den Ausschluss entscheidet.
Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder haben alle Rechte stimmberechtigter Mitglieder.
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§ 4 Beiträge und Spenden
Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrages werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt.
Ehrenmitglieder und nicht volljährige Mitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
Zur Durchführung seiner Aufgaben kann der Förderkreis Geld- und Sachspenden sowie unentgeltliche Zuwendungen annehmen.
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§ 5 Verwendung der Mittel
Der Förderkreis verwendet die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Verwirklichung der im § 2 aufgeführten Zwecke.
Bei Ausgaben von mehr als 250 EURO ist ein förmlicher Vorstandsbeschluss herbeizuführen.
Die mit einem Amt im Förderkreis betrauten Personen haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen, die durch ihre Tätigkeit für den Verein entstehen.
Die Kassenführung hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben ist durch die gewählten Kassenprüfer jährlich zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen. Die Kassenprüfer erstatten der ordentlichen Mitgliederversammlung Bericht über die Prüfungsergebnisse und beantragen bei ordnungsgemäßer Kassenführung Entlastung.
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§ 6 Organe und Einrichtungen
Organe des Förderkreises sind Vorstand und Mitgliederversammlung.
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§ 7 Vorstand
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
Der Förderkreis wird durch den Vorsitzenden und zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder an der Sitzung persönlich oder durch eine Telefon-/Videokonferenz teilnehmen. Er kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen.
Ist ein Vorstandsmitglied nicht in der Lage, sein Amt auszuüben, kann der Vorstand für die Wahlperiode ein anderes stimmberechtigtes Mitglied oder ein Ehrenmitglied mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben betrauen.
Zur Übernahme besonderer Aufgaben kann der Vorstand Beisitzer mit beratender Funktion berufen.
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§ 8 Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Die Einladung erfolgt schriftlich, mindestens 21 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
- Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- Entgegennahme der Tätigkeits- und Kassenberichte und die Entlastung des Vorstandes,
- Wahl des Vorstandes,
- Wahl von zwei Kassenprüfern,
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und Auflösung des Förderkreises.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn die Mehrheit des Vorstandes sie für erforderlich erachtet oder mindestens ein Viertel der Mitglieder sie schriftlich mit Begründung beim Vorstand beantragt.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer eine Niederschrift anzufertigen, die von ihm sowie von dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter zu unterzeichnen ist.
Die Mitgliederversammlung trifft ihre Entscheidungen mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder; bei Satzungsänderungen ist die Zustimmung von Zweidritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.
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§ 9 Auflösen des Vereins
Die Auflösung des Förderkreises kann nur in einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit aller Mitglieder beschlossen werden. Nicht anwesende Mitglieder können ihr Votum hierzu dem Vorstand schriftlich mitteilen.
Für die Ladung gilt die Regelung des § 8.
Wenn die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt, sind der Vorsitzende, beziehungsweise ein Stellvertreter und der Schatzmeister gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen unmittelbar und ausschließlich zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Das nach der Beendigung der Liquidation vorhandene Sachvermögen fällt an das Land Berlin, vertreten durch den Polizeipräsidenten in Berlin; das Barvermögen fällt an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Volksbildung.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch, wenn der Förderkreis aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.
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§ 10 Inkrafttreten
Diese Satzung, beschlossen in der Mitgliederversammlung am 14.07.2021, tritt mit dem Zeitpunkt der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg in Berlin in Kraft.
Alle vorherigen Satzungen und Geschäftsordnungen werden hierdurch ungültig.
Nicht jeder Verein kann von seinen Mitgliedsbeiträgen alleine leben. Besonders unser Förderkreis, der sich u. a. für die Erhaltung und Ergänzung der Polizeihistorischen Sammlung stark engagiert, braucht finanzielle Unterstützung für diese Tätigkeit. Allein die Druck- und Versandkosten für die regelmäßigen Veröffentlichungen verschlingen einen beträchtlichen Teil der allgemeinen Einnahmen.
Der Förderkreis lebt von der ehrenamtlichen und freiwilligen Mitarbeit, den Mitgliedsbeiträgen sowie von Spenden und Zuwendungen. Wir freuen uns über jeden, der den Verein mit Sach- und Geldspenden unterstützen möchte. Die Kontodaten können Sie unserer Kontaktseite entnehmen. Mancher besitzt noch bestimmte erinnerungswürdige Exponate, die er gern der Sammlung übergeben möchte. Auch diese materiellen Werte sind uns willkommen.
Der Förderkreis ist vom Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit. Spender können vom Förderkreis Zuwendungsbescheinigungen erhalten.
Durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes wird bestätigt, dass Zuwendungen zum Förderkreis zur Förderung der Volksbildung im Sinne der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Abschnitt A, Nr. 4, verwendet werden dürfen.
Jede konkrete Spende kann auf Wunsch zweckbestimmt eingesetzt werden, so z. B. zur Anschaffung bzw. zum Erhalt eines bestimmten Exponats. Eingegangene Spenden und Zuwendungen werden vom Förderkreis exakt verwaltet und ihre Verwendung, zumeist für den Ankauf bisher noch nicht vorhandener Ausstellungsstücke, mit Belegen nachgewiesen.
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VW Käfer Cabriolet
Dieses Fahrzeug wurde 2014 durch den Förderkreis in Zusammenarbeit mit dem Rotkreuz-Institut Berufsbildungswerk aufwendig restauriert. Dank der vielen Spenden wurde die Restaurierung erst ermöglicht. -
VW Käfer Funkwagen
Dieses Fahrzeug wurde 2014 durch den Förderkreis in Zusammenarbeit mit dem Rotkreuz-Institut Berufsbildungswerk aufwendig restauriert. Dank der vielen Spenden wurde die Restaurierung erst ermöglicht. -
DB 180D Ponton
Dieses Fahrzeug wurde 2006 durch den Förderkreis in Zusammenarbeit mit der Mercedes-Benz Ludwigsfelde GmbH aufwendig restauriert. Dank der vielen Spenden wurde die Restaurierung erst ermöglicht.
Mit Gründung des Förderkreises PhS Berlin e.V. am 10. Mai 1990 stand im Mittelpunkt die Aufrechterhaltung der 1988 gegründeten Polizeihistorischen Sammlung. Die Informationsgestaltung erfolgt über Veranstaltungen, Bücher, Flyer und Broschüren. Der wichtigste Informationsträger in Druckform ist immer noch unsere begehrte Mitgliederzeitschrift "Der Berliner Polizeihistoriker".
Im Jahre 2005 entstand im Förderkreis der Wunsch, sich ebenfalls in dem rasant anwachsenden fremden Medium "Internet" zu präsentieren. Die Begriffe wie HTML, Provider oder Server waren noch wie Fremdworte. Die überwiegende Anzahl der Vereinsmitglieder waren noch völlig unwissend mit dem Umgang eines Personal Computers (PC). Sofern Computer vorhanden waren, war zu der Zeit das von Microsoft angebotene Windows 98 das Standardbetriebsprogramm der Berliner Polizei. Der kleine Besprechungsraum bei der Abteilung Technik und Fahrzeuge war noch frei von einem solchen Gerät und die Handys von damals konnten nur telefonieren.
2007 | Version 1
Mit dem Neuzugang von Mitgliedern eröffnete sich auch der Weg in die Welt des Internet. Mit der Fibel "HTML 4" wurde nach einem Baukastensystem eine Homepage erstellt. Der müßig erlernte Quellcode wurde in endlosen Sitzungen über die Tastatur eingegeben.
2009 | Version 2
Für einen namhaften Verein gehörte es nun zum Standard, eine ansprechende Webseite mit vielen Angeboten zu betreiben. Auch wurde das Potenzial erkannt, in dem sich jede Sparte im Förderkreis wiederfinden mochte.
2011 | Version 5
Inhaltlich erfolgte auf der Webseite des Förderkreises wenig Neues. Man kam überein, dass es noch erheblich an Übersichtlichkeit und professionellem Design mangelt.
2013 | Version 9
Durch die rege Nutzung der kleinen Testdatenbank, genutzt als internen Veranstaltungskalender, wurde versucht, nach diesem Muster eine Webseite aufzubauen, in der die Mitglieder selbst Beiträge verfassen und veröffentlichen konnten.
Herausgeber dieser Internetpräsenz ist:
Förderkreis Polizeihistorische Sammlung Berlin e.V.
Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin
+49 (0) 30 4664-761450 (Phone)
EMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Verantwortlich für den Aufbau, Gestaltung und Administration diese Webseite ist:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Der Verein ist eingetragen im Vereinsregister Amtsgericht Berlin Charlottenburg am 31. Juli 1990 unter der Nummer: 10359NZ mit Sitz in Berlin Tempelhof-Schöneberg
Jeder Beitrag zu einem Thema auf dieser Webseite enthält den Namen des verantwortlichen Autoren. Für technische bzw. ergänzende Detailangaben in den einzelnen Kategorien der Ausstellungen bzw. der Exponaten, unterliegen der Verantwortung der jeweiligen Abteilungsleitung.
In den Vorstand wurden von der Mitgliedervollversammlung gewählt:
Uwe Hundt
Vorsitzender
Andreas Giersch
Stellvertretender Vorsitzender
Bernd Maaß
Stellvertretender Vorsitzender und Leiter Abt. Technik & Oldtimer
Oliver Hoffmann
Schatzmeister
Dr. Jens Dobler
Schriftführer
Sachbearbeiter in der Polizeihistorischen Sammlung Berlin
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AGB
Allgemeines
Diese Internetseite befindet sich im Besitz des Förderkreis Polizeihistorische Sammlung Berlin e.V., hier nur genannt Förderkreis und wird von dieser betrieben. Der Förderkreis ist berechtigt, Aspekte oder Merkmale sowie den Inhalt dieser Internetseite jederzeit zu ändern oder einzustellen.
Angebot (Content)
Die Angebote vom Förderkreis sind freibleibend und ohne Bindungswirkung. Dem Förderkreis steht es frei, zur Erbringung und Übermittlung der Leistungen aufgrund des technischen Fortschritts oder wissenschaftlicher Erkenntnisse neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten. Überdies behält sich der Förderkreis das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit eine solche Änderung unter Berücksichtigung der Interessen vom Förderkreis für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt auch im Falle von Gesetzesänderungen oder -ergänzungen.
Die urheberrechtlich geschützten Leistungen vom Förderkreis gleich welcher Art, kostenpflichtig oder kostenfrei, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Förderkreis weder ihrem Sinn nach, noch nach ihrem Design verändert oder in einer anderen Weise bearbeitet, abgeändert und/oder manipuliert werden. Nachahmungen welcher Art auch immer sind unzulässig. Die Verletzung des Urheberrechts vom Förderkreis zieht Schadenersatzansprüche nach sich. Insbesondere gilt dies für das vom Förderkreis Angebot der kostenfreien Grafiken. Die kostenfreien Grafiken, gleich welcher Art, bleiben im Besitz vom Förderkreis, lediglich die Ansicht ist kostenfrei. Ihnen ist bekannt, dass Sie durch das Herunterladen oder die Zusendung des Quellcodes keine Eigentumsrechte erwerben. Werden kostenlose Dienste und Leistungen zur Verfügung gestellt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Daraus ergibt sich kein Recht auf Ersatz oder Ausgleich.
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- Von dem in Absatz 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 5 Pflichten des Nutzers
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- die gegen das Urheberrecht, Markenrecht oder Wettbewerbsrecht verstoßen,
- die gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen,
- die beleidigenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornographischen Inhalt haben,
- die Werbung enthalten.
- Bei einem Verstoß gegen die Verpflichtung aus Absatz 1 ist der Anbieter berechtigt, die entsprechenden Beiträge abzuändern oder zu löschen und den Zugang des Nutzers zu sperren. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter den durch die Pflichtverletzung entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Der Anbieter hat das Recht, Beiträge und Inhalte zu löschen, wenn diese einen Rechtsverstoß enthalten könnten.
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§ 6 Übertragung von Nutzungsrechten- Das Urheberrecht für die eingestellten Beiträge verbleibt beim jeweiligen Nutzer. Der Nutzer räumt dem Anbieter mit dem Einstellen seines Beitrags in das Forum jedoch das Recht ein, den Beitrag dauerhaft auf seiner Webseite zum Abruf bereitzuhalten und öffentlich zugänglich zu machen. Der Anbieter hat das Recht, Beiträge innerhalb seiner Webseite zu verschieben und mit anderen Inhalten zu verbinden.
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§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft- Der Nutzer kann seine Mitgliedschaft durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Anbieter ohne Einhaltung einer Frist beenden. Auf Verlangen wird der Anbieter daraufhin den Zugang des Nutzers sperren.
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- Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Nutzers sofort zu sperren und die Mitgliedschaft ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
- Der Anbieter ist nach Beendigung der Mitglieschaft berechtigt, den Zugang des Nutzers zu sperren. Der Anbieter ist berechtigt aber nicht verpflichtet, im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft die vom Nutzer erstellten Inhalte zu löschen. Ein Anspruch des Nutzers auf Überlassung der erstellten Inhalte wird ausgeschlossen.
§ 8 Änderung oder Einstellung des Angebots
- Der Anbieter ist berechtigt, Änderungen an seinem Dienst vorzunehmen.
- Der Anbieter ist berechtigt, seinen Dienst unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 2 Wochen zu beenden. Im Falle der Beendigung seines Dienstes ist der Anbieter berechtigt aber nicht verpflichtet, die von den Nutzern erstellten Inhalte zu löschen.
§ 9 Rechtswahl
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. -
Urheberrecht
Der Förderkreis Polizeihistorische Sammlung Berlin e.V. behält sich alle Rechte zur dieser Internetpräsenz vor. Ein Nachdruck bzw. eine Reproduktion oder anderweitige Verwertung darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Herausgebers erfolgen. In Fällen, in denen es nicht gelang, Rechteinhaber an Abbildungen zu ermitteln, bleiben Honoraransprüche gewahrt.
Der Förderkreis Polizeihistorische Sammlung e.V. ist in der erfreulichen Lage, nahezu alle anfallenden Projekte selbst zu bewerkstelligen. Für bestimmte Arbeiten jedoch ist es unablässig, mit Fremdfirmen zu kooperieren. An dieser Stelle möchten wir uns für ihre freundliche Zusammenarbeit bedanken.
Automobile Libera
Seit vielen Jahren bieten wir Volkswagen Neu- und Gebrauchtwagen an. Mit unserem Service kümmern wir uns sehr gerne um Ihr Anliegen. Sie finden uns in der
- Säntisstr. 51-57
12277 Berlin
+49 30 743 10 41
- Leistungen:
- Gebrauchtwagen
- Service
- Service für Gasfahrzeuge
Oldtimer Ersatzteile Berlin
Seit 1980 beschäftigen wir uns hauptberuflich mit dem Handel von Ersatzteilen für historische Mercedes Fahrzeuge. Neben dem Einzelhandel betreiben wir auch einen Handel mit Original-Literatur und -Zubehör und vermitteln auch komplette Fahrzeuge in jeglichem Zustand.
Unsere Teile sind zu geringen Teil aus der Vorkriegszeit. Schwerpunkt sind aber die Modelle der Nachkriegszeit 170 / 220, Ponton, Heckflossen, 108, W 114 / 115, 123, 126, 107 und natürlich die SL und Coupé – / Cabrio – Versionen 113 / 124 / 110.
Lack- und Karosseriezentrum der Mercedes-Benz Niederlassung Berlin
Im Januar 1998 weihte die Mercedes-Benz Niederlassung Berlin im brandenburgischen Ludwigsfelde unweit von Berlin sein neues Lack- und Karosseriezentrum (LaKaZe) ein.
2001 wurde das "LakaZe" um weitere 7.800 m² auf jetzt insgesamt 22.000 m² erweitert. Das Konzept: Durch modernste Technik, wirtschaftlicher, schneller und umweltfreundlicher zu arbeiten.
Die Reparatur von Unfallschäden - angefangen vom kleinsten Kratzer bis zum großen Unfall - macht das Gros der Instandsetzungen. Und das unabhängig vom Fabrikat bzw. Hersteller!
Das "LaKaZe" spezialisiert sich aber auch auf ganz besondere Fahrzeuge: Maybach-Kompetenzcenter, Mercedes, McLaren und auf AMG-Fahrzeuge.
Wir nieten Ihnen folgende Leistungen an:
Hol- und Bringedienst, Abschleppdienst, Fahrwerksvermessung, Dellen- und Hagelschadenbeseitigung zu Festpreisen, "Smart repair" und "Spot repair", Windschutzscheiben-Reparatur, Kunststoffreparatur, Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeuginnen und -außenwäsche, Felgeninstandsetzung, u.v.m.
Seit November 2009 wurde das LaKaZe als 1. Unternehmen in Berlin und Brandenburg das Zusatzzeichen "Fachbetrieb für historische Fahrzeuge" von der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Berlin verliehen.
Peter Eberling
Seit mehr als 30 Jahren bieten wir für Oldtimer aus dem Hause Volkswagen Ersatzteile an, angefangen mit dem Kübelwagen Typ 82, dem Brezelkäfer, dem Ovali, den frühen Käfern wie den VW 1200 mit großer Heckscheibe bis 07.1965. Aber auch für den VW 1300 sowie die "Big Bugs" 1302/1303 sind wir Ihr Ansprechpartner, auch wenn wir unseren Online-Shop zunächst auf die alten Modelle beschränkt haben. Wir werden diesen jedoch nach und nach mit einem Angebot an VEWIB-Ersatzteilen auch für jüngere Fahrzeuge erweitern.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, nicht nur bei der Suche nach Käfer-Teilen, sondern auch wenn Sie einen Käfer erwerben möchten.
DRK Spandau
Seit über 40 Jahren hat das RKI BBW Menschen nach einer psychischen Erkrankung Wege in die Ausbildung und in ein Arbeitsverhältnis geebnet. Mit diesem Aufgabenschwerpunkt und der langen Erfahrungsstrecke ist es berlinweit und über diese Region hinaus einzigartig!
Sie sind ein Unternehmen und möchten mehr Aufmerksamkeit für Ihr Unternehmen oder einfach nur den Verein durch Ihr Fachwissen unterstützen?
Unsere Unterstützung gilt der Polizeihistorischen Sammlung beim Polizeipräsidenten in Berlin. Wir begleiten, organisieren und führen Veranstaltungen landesweit durch.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, so wenden Sie sich an:
-
Förderkreis Polizeihistorische Sammlung e.V.
Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
+49 (0)30 4664 761450
phs [at] polizei.berlin [.] de