Polizeieinsatz wegen einer Demonstration gegen den Freispruch des angeklagten NS-Richters Hans-Joachim Rehse
Zu den Aufgaben der Polizei in Berlin und im Bundesgebiet gehör(t)en auch seit jeher Einsätze mit brisantem Hintergrund. Dazu zählte z. B. die gerichtliche Aufarbeitung der NS-Justiz in der Nachkriegszeit. Von den Richtern und Staatsanwälten des Volksgerichtshofes (VGH) wurden, bis auf eine Ausnahme, niemand angeklagt.
Hans-Joachim Rehse, welcher Beisitzer des VGH-Vorsitzenden Roland Freisler war, wurde 1967 vom Landgericht Berlin wegen Beihilfe zum Mord in drei Fällen und Beihilfe zum versuchten Mord in vier Fällen zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt.
Ein Revisionsantrag folgte, der am 14. Dezember 1968, beruhend auf der damaligen Rechtsprechung des BGH von 1956, zu einem Freispruch führte, weil Richtern kein Vorsatz auf Rechtsbeugung nachzuweisen wäre, wenn sie sich verbindlichem Recht unterworfen hätten.
Aus Protest dagegen versammelten sich am 14. Dezember 1968 etwa 5.000 Personen am Steinplatz, die meist aus Angehörigen der FDJ-West-Berlin, SED-West-Berlin und des SDS bestanden. Den Aufzug begleiteten vier Bereitschaften der Bereitschaftspolizei, sechsunddreißig Polizeireiter, jeweils der I. Zug von zehn Einsatzkommandos und sieben Wasserwerfer (Wawe) bis zum Endplatz vor dem Rathaus Schöneberg.
Als die Demonstranten dort ankamen, wurden aus ihren Reihen Steine, Rauchkörper und ein „Molotow-Cocktail“ in Richtung der Freitreppe geworfen.
H.-J. Rehse wurde im Übrigen niemals für seine Taten belangt und verstarb am 5. September 1969 in Schleswig.