Selbst Winken war verboten

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„Selbst Winken war verboten…“ - Die Aufgaben der Volkspolizei an der Mauer

Zu den Aufgaben der Volkspolizei gehörte es, im Hinterland jegliche Kontaktaufnahme zum Klassenfeind in Westberlin zu unterbinden. Selbst Winken war verboten. Angesehen: 4780


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Kundenfeedback (1)

  • Bohl Carsten

    03 Februar 2021 um 13:05 | #

    Hab mir die interessanten Beiträge angesehen.
    Ich würde mich freuen wenn ihr Kontakt mit mir aufnehmen könntet.
    Hab am 9. November die erste Meldung abgesetzt, Personen an der Güst.
    Ich bin aktuell in der Dir3 K 35 als Sachbearbeiter tätig.
    Ab 1. März 2021 bin ich Pensionär.
    Herzlichst gegrüßt!

    Carsten Bohl, POK, DIR 3 (Ost) K35

    antworten

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