Das Todesurteil gegen Werner Gladow
Der am 8. Mai 1931 in Berlin geborene Werner Gladow (Bild) begann kurz nach dem Kriegsende in Berlin sich am blühenden Schwarzhandel zu beteiligen.
Während einer Inhaftierung in einer Jugendhaftanstalt lernte er einen gleichalterigen Kumpan kennen, mit dem er nach der Entlassung in 21 Fällen an der Sektorengrenze eingesetzten Volkspolizisten die Waffen abnahm.
So ausgerüstet und durch andere Jugendliche verstärkt, bestritt die entstandene „Gladow-Bande“ eine Anzahl von Diebstählen.
Für Gladow war der US-amerikanische Gangsterboss Al Capone Vorbild, ihm wollte er in Berlin nacheifern. Die Bande wuchs schließlich von zehn auf bis zu siebenundzwanzig Mitglieder.
Die "Teilung" und die aus der Stromknappheit anlässlich der Berliner Blockade zustande gekommene nächtliche Dunkelheit in der Stadt, begünstigte die Tatausführung von nunmehr durchgeführten Raubüberfällen der Bande.
Der Trick war, entweder im Westteil mit den drei alliierten Sektoren oder im Ostteil im sowjetischen Sektor, Überfälle zu begehen und sich in den jeweils anderen Stadtteil zurückzuziehen.
Dies klappte sehr oft, weil die Trennung der Stadt auch zur Gründung von zwei Polizeibehörden geführt hatte. Die jeweils eine Polizei hatte keine Befugnisse in der anderen Stadthälfte und ein Austausch oder gegenseitige Hilfe fand in dem Fall auch nicht statt.
Das Ende von Gladow und seiner Bande kam durch einen Verrat zustande, nach dem bei einem Banküberfall zwei Personen erschossen wurden.
In der Wohnung seiner Mutter in der Schreinerstraße im Bezirk Friedrichshain wurde Gladow bei einem einstündigen Schusswechsel mit der Polizei verletzt und festgenommen.
Der anschließende Gerichtsprozess soll gemäß dem Verteidiger kein Schauprozess gewesen sein, sondern wurde im Rahmen der Strafprozessordnung geführt.
Gladow wurde am 8. April 1950 zum Tode verurteilt und am 10. November 1950 in Frankfurt (Oder) mit dem Fallbeil hingerichtet.
Hingerichtet: Werner Gladow