Urteil des Kammergericht Berlin: Verurteilung von drei Polizeiangestellten wegen Landesverrat

Am 12.01.1961 ergingen vom 2. Strafsenat des Kammergerichts Berlin (Dienstsitz von 1951 – 1997 in der Witzlebenstraße 4-5) die Urteile gegen drei Polizisten und zwei ihrer Ehefrauen wegen sogenannter „landesverräterischer Beziehungen, Geheimnisbruch und schwerer Bestechlichkeit“ für die Volkspolizei und das Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).

Der damals 33-jährige Polizeiangestellte Max H. wurde zu 3 Jahren, der 40-jährige Polizeihauptwachtmeister Karl-Heinz G. zu 2 ½ Jahren und der 51-jährige Polizeimeister Kurt H. zu 20 Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. Die Ehefrauen Elvira H. und Sonja G. erhielten zudem wegen Beihilfe sechs bzw. neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Der Vorsitzende Richter gab in seiner Urteilsbegründung an, dass alle drei Polizisten zum Teil schon seit 10 Jahren zunächst Beziehungen zu einem Angehörigen der Volkspolizei und zum späteren Zeitpunkt auch zum Ministerium für Staatssicherheit hatten. Sie lieferten während der Zeit eine Fülle an geheimen Informationen an ihre Auftraggeber. Darunter befanden sich auch private Adressen und kompromittierendes Material über Führungspersönlichkeiten der West-Berliner Polizei. Als Kuriere fungierten die beiden Ehefrauen.
Alle drei Polizisten sollen erst Mitglieder der KPD und später der SED gewesen sein. Während Karl-Heinz G. und Max H. ein Geständnis ablegten, leugnete Kurt H. beharrlich seine Tatbeteiligung.
Als Entlohnung erhielten die drei Polizisten 11.650 DM, die vom Gericht eingezogen wurden.

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