Der Förderkreis stellt sich vor

Der „Förderkreis Polizeihistorische Sammlung e. V.“ wurde am 10. Mai 1990 gegründet und als gemeinnütziger Verein am 31. Juli 1990 in das Vereinsregister eingetragen. Er unterstützt die behördlich betriebene Polizeihistorische Sammlung am Platz der Luftbrücke in Berlin, die am 13. Januar 1988 der damalige Berliner Polizeipräsident, Georg Schertz, eröffnet hatte. Die Polizeihistorische Sammlung und der etwas später gegründete „Förderkreis“ gehören seitdem untrennbar zusammen und ergänzen sich gegenseitig.
Inzwischen hat der Verein ca. 200 Mitglieder, die zu einem Großteil der West-Berliner Polizei angehörten bzw. jetzt noch in der Gesamt-Berliner Polizei tätig sind. Seit einiger Zeit arbeiten auch ehemalige Volkspolizisten, die sich im Zuge der Vereinigung beruflich anders orientieren mussten, aktiv im Verein mit, so dass zunehmend ein besseres Verständnis füreinander entsteht. Auch altersmäßig ist der Mitgliederkreis gut durchmischt.
Mit der Gründung der Polizeihistorischen Sammlung konnten wichtige Exponate aus dem ehemaligen Kriminalmuseum in der Gothaer Straße und der Lehrmittelsammlung der Polizeischule Spandau zusammengeführt werden. Dazu kamen die 1990 aus dem aufgelösten Volkspolizeimuseum im DDR-Innenministerium übernommenen Berliner Exponate und Dokumente.
Damit beruht die jetzige Hauptausstellung auf einer guten Basis für die Präsentation wesentlicher Aspekte der Geschichte der Schutz- und Kriminalpolizei in Berlin. Dort wird chronologisch die Rolle der Berliner Polizei seit ihrer Entstehung im Rahmen ihrer jeweiligen politischen Systeme dargestellt und der Öffentlichkeit nahe gebracht. Ein wichtiger Teil der Gesamt-Berliner Polizeigeschichte ist der Zeit des Kalten Krieges gewidmet, als Berlin in zwei Teile gespalten war und in Ost- und West-Berlin zwei gegensätzlich politisch geführte und unterschiedlich strukturierte Polizeipräsidien in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet unabhängig voneinander für Sicherheit und Ordnung sorgten.
Nicht alle Ausstellungsgegenstände und Dokumente können jedoch in der laufenden Ausstellung gezeigt werden. Diese werden u. a. bei Themenabenden bzw. Sonderausstellungen vorgestellt. Darüber hinaus stehen für die Forschungsarbeit die im Fundus bzw. in der Bibliothek gelagerten Gegenstände jederzeit für interessierte Historiker und die Presse zur Verfügung.
Auch die Technikausstellung in Lankwitz ist für Interessierte eine wertvolle Fundgrube, um sich vor allem über historische Kraftfahrzeuge der Polizei anschaulich informieren zu lassen.
In beiden Einrichtungen werden auf Wunsch angemeldete Besuchergruppen durch aktive und pensionierte Mitglieder und Freunde des Förderkreises, die dort ehrenamtlich tätig sind, geführt. Diese helfen dem Leiter der Polizeihistorischen Sammlung, Herrn Dr. Jens Dobler, darüber hinaus auch bei der Pflege des Dokumenten- und Fotobestandes, der anderen historischen Schauobjekte, wie Uniformen, Waffen u. ä. Sie unterstützen ferner als Zeitzeugen laufende Forschungsvorhaben und publizistische Projekte.
Neben den schon genannten Aufgaben des Förderkreises werden auch Veranstaltungen des Polizeipräsidenten in Berlin betreut. Gerade für die Polizeibehörde stellt die Polizeihistorische Sammlung eine willkommene Einrichtung dar, die Polizeigeschichte den aktiven Polizisten, von Beginn an auch den Auszubildenden, nahe zu bringen.
In diesem Sinne werden vom Förderkreis zudem Podiumsdiskussionen über historisch bedeutsame Ereignisse organisiert und durchgeführt. Dem Erwerb und Erhalt wichtiger Zeitdokumente bzw. historischer Originalgegenstände widmet der Verein ebenfalls die entsprechende Aufmerksamkeit. Dabei wird er auch von der „v. Hinckeldey-Stiftung“ und anderen Spendern finanziell unterstützt, vor allem wenn es um wertvolle Ergänzungen der Sammlung geht.
Hervorzuheben sind schließlich die regelmäßigen Publikationen des Vorstandes, wie z. B. der Berliner Polizeihistoriker und die grünen Hefte der Dokumentationsreihe Erlebte Polizeigeschichte, in denen stets interessante Probleme, Ereignisse und Geschichten aufgegriffen und den Mitgliedern nahe gebracht werden. Besonders beliebt ist dabei u. a. die im Jahr 2015 erschienene Jubiläumsbroschüre 25 Jahre bürgerschaftliches Engagement, die gegen eine Spende in der Ausstellung erworben werden kann. Dort erfährt man nicht nur mehr über den Verein, sondern kann wie in einem Katalog blättern und sich dabei ausgewählte Exponate unserer Sammlung als Foto anschauen.

Wenn Sie mehr wissen möchten, rufen Sie bitte an!

+49 (0)30 4664 761450

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Vorstand & Beisitzer

Der Vorstand des Förderkreises besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretende Vorsitzenden, dem Schatzmeister und einem Schriftführer. Er wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.

Beachte auch den § 7 der Satzung.


Vorstand

Uwe Hundt

Uwe Hundt
Vorsitzender

Andreas Giersch

Andreas Giersch
Stellvertretender Vorsitzender

Bernd Maaß

Bernd Maaß
Stellvertretender Vorsitzender und Leiter Abt. Technik & Oldtimer

Oliver Hoffmann

Oliver Hoffmann
Schatzmeister

Dr. Jens Dobler

Dr. Jens Dobler
Schriftführer
Sachbearbeiter in der Polizeihistorischen Sammlung Berlin

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Mitglied werden

"Wie war das damals eigentlich?",
"Kannst Du Dich noch erinnern?",
"Weißt Du noch, wie wir.. ?"

So oder ähnlich beginnen oft Gespräche von Po­lizei- Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern - besonders aber von denen im Ruhestand. Und so kommt man oft zu dem Ergebnis:

"Das hätten wir aufschreiben sollen!",
"Das hätte man filmen müssen!"

Und hier be­ginnt die Arbeit des gemeinnützigen Förderkreises Polizeihistorische Sammlung Berlin e.V..


Mitglieder im „Förderkreis Polizeihistorische Sammlung e. V.“ sind vor allem an der Polizeiarbeit interessierte Frauen und Männer, die bereit sind, die ideelle und materielle Förderung der Polizeihistorischen Sammlung beim Polizeipräsidenten in Berlin zu unterstützen.

Je mehr Menschen direkt in unserem Förderkreis mitwirken, desto lebendiger und zielstrebiger können wir gemeinsam die in der Satzung verankerten Ziele verwirklichen. Deshalb freuen wir uns über jeden, der Mitglied werden möchte. Jeder ist herzlich willkommen, der an der Berliner Polizeigeschichte interessiert ist und im Verein mithelfen möchte, die Vergangenheit der Ost- und West-Berliner Polizei weiter aufzuarbeiten und der Öffentlichkeit nahe zu bringen.

In der Satzung heißt es dazu:
„Ordentliches Mitglied des Förderkreises kann jede volljährige natürliche und juristische Person werden, die sich verpflichtet, die Ziele des Förderkreises anzuerkennen, zu verfolgen und zu fördern.“

Das schließt ein, an den Mitgliederversammlungen und anderen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und den jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 50.00 € zu entrichten.

Für die Aufnahme ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, der im Büro der Polizeihistorischen Sammlung erhältlich ist, von dort zugesandt werden kann oder hier zum Download zur Verfügung steht.

Wir freuen uns über jeden, der Mitglied werden möchte!

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Satzung

Sie können hier die Satzung des Förderkreis Polizeihistorische Sammlung Berlin e.V. in der aktuellen Fassung vom 14.07.2021einsehen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, obwohl wir zur korrekten Datenübernahme bemüht sind, dass die rechtsverbindliche Satzung des Förderkreis Polizeihistorische Sammlung Berlin e.V. in schriftlicher Form hier zum Download zur Verfügung steht.




  • § 1 Name, Sitz & Geschäftsjahr

    Der Verein Förderkreis Polizeihistorische Sammlung Berlin e.V. ist am 10. Mai 1990 gegründet, am 31. Juli 1990 unter der Nummer 10 359 Nz in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und hat seinen Sitz in Berlin (Tempelhof-Schöneberg).

    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

    Der Verein wird im Folgenden mit Förderkreis bezeichnet.

  • § 2 Zweck und Aufgabe

    Der Förderkreis verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

    Zweck des Vereins ist der weitere Ausbau und die ideelle und materielle Förderung der Polizeihistorischen Sammlung bei der Polizei Berlin. Damit verfolgt der Verein Zwecke der Volksbildung.

    Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

    • Akquisition, Präsentation sowie Pflege und Erhalt von historischem Kulturgut, u.a. von Schriftstücken, Büchern, Fotos, Uniformen, Waffen und Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt, Tatwerkzeugen und ehemaligen Asservaten, technischen Ausrüstungsgegenständen und Kraftfahrzeugen;
    • Unterstützung der internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin, u.a. durch ehrenamtliche Tätigkeit von Mitgliedern für die Ausstellung der Polizeihistorischen Sammlung und Teilnahme an sonstigen polizeihistorischen Veranstaltungen.
    • Mitwirkung bei der Entwicklung und Durchführung von Präventionsprojekten der Berliner Polizei;
    • organisatorische und finanzielle Unterstützung polizeihistorischer Vortragsreihen und Veranstaltungen;
    • Förderung wissenschaftlicher Forschungen zur Polizeigeschichte durch Erstellung und Bereitstellung von historischem Bild- und Schriftmaterial;
    • Erweiterung des Rahmens der Aus- und Fortbildung der Berliner Polizei, u.a. durch Führungen in der Polizeihistorischen Sammlung und Vermittlung polizeihistorischer Themen im Unterricht.

    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

    Die Mittel des Förderkreises dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Förderkreises fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    Daneben ist die kooperative Mitarbeit anderer Behörden und Organisationen anzustreben.

  • § 3 Mitgliedschaft

    Mitglied des Förderkreises kann jede juristische und natürliche Person ab 16 Jahren werden, die sich verpflichtet, die Ziele des Förderkreises anzuerkennen, zu verfolgen und zu fördern.
    Nur volljährige Mitglieder sind stimmberechtigt.

    Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand gerichtet sein soll. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen.
    Bei Ablehnung ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen..

    Die Mitgliedschaft erlischt,

    1. durch Tod,
    2. durch freiwilligen Austritt, der nur schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Schluss des laufenden Geschäftsjahres erklärt werden kann,
    3. durch Ausschluss aufgrund eines Vorstandsbeschlusses.

    Der Ausschluss erfolgt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie z.B. ehrenrühriges Verhalten, Zuwiderhandlungen gegen die Ziele des Förderkreises oder Beitragsrückstand trotz Zahlungsaufforderung.

    Der Ausgeschlossene hat das Recht, binnen 4 Wochen nach Empfang der Mitteilung bei der Mitgliederversammlung Berufung einzulegen, die dann endgültig über den Ausschluss entscheidet.

    Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

    Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Ehrenmitglieder haben alle Rechte stimmberechtigter Mitglieder.

  • § 4 Beiträge und Spenden

    Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrages werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes festgesetzt.

    Ehrenmitglieder und nicht volljährige Mitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

    Zur Durchführung seiner Aufgaben kann der Förderkreis Geld- und Sachspenden sowie unentgeltliche Zuwendungen annehmen.

  • § 5 Verwendung der Mittel

    Der Förderkreis verwendet die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Verwirklichung der im § 2 aufgeführten Zwecke.

    Bei Ausgaben von mehr als 250 EURO ist ein förmlicher Vorstandsbeschluss herbeizuführen.

    Die mit einem Amt im Förderkreis betrauten Personen haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen, die durch ihre Tätigkeit für den Verein entstehen.

    Die Kassenführung hinsichtlich der Einnahmen und Ausgaben ist durch die gewählten Kassenprüfer jährlich zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Protokoll zu fertigen. Die Kassenprüfer erstatten der ordentlichen Mitgliederversammlung Bericht über die Prüfungsergebnisse und beantragen bei ordnungsgemäßer Kassenführung Entlastung.

  • § 6 Organe und Einrichtungen

    Organe des Förderkreises sind Vorstand und Mitgliederversammlung.

  • § 7 Vorstand

    Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister.

    Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.

    Der Förderkreis wird durch den Vorsitzenden und zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

    Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder an der Sitzung persönlich oder durch eine Telefon-/Videokonferenz teilnehmen. Er kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen.

    Ist ein Vorstandsmitglied nicht in der Lage, sein Amt auszuüben, kann der Vorstand für die Wahlperiode ein anderes stimmberechtigtes Mitglied oder ein Ehrenmitglied mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben betrauen.

    Zur Übernahme besonderer Aufgaben kann der Vorstand Beisitzer mit beratender Funktion berufen.

  • § 8 Mitgliederversammlung

    Mindestens einmal im Jahr findet eine Mitgliederversammlung statt. Die Einladung erfolgt schriftlich, mindestens 21 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

      Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
    1. Entgegennahme der Tätigkeits- und Kassenberichte und die Entlastung des Vorstandes,
    2. Wahl des Vorstandes,
    3. Wahl von zwei Kassenprüfern,
    4. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
    5. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und Auflösung des Förderkreises.

    Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn die Mehrheit des Vorstandes sie für erforderlich erachtet oder mindestens ein Viertel der Mitglieder sie schriftlich mit Begründung beim Vorstand beantragt.

    Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer eine Niederschrift anzufertigen, die von ihm sowie von dem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter zu unterzeichnen ist.

    Die Mitgliederversammlung trifft ihre Entscheidungen mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder; bei Satzungsänderungen ist die Zustimmung von Zweidritteln der anwesenden Mitglieder erforderlich.

  • § 9 Auflösen des Vereins

    Die Auflösung des Förderkreises kann nur in einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit aller Mitglieder beschlossen werden. Nicht anwesende Mitglieder können ihr Votum hierzu dem Vorstand schriftlich mitteilen.

    Für die Ladung gilt die Regelung des § 8.

    Wenn die Mitgliederversammlung nicht anders beschließt, sind der Vorsitzende, beziehungsweise ein Stellvertreter und der Schatzmeister gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

    Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen unmittelbar und ausschließlich zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Das nach der Beendigung der Liquidation vorhandene Sachvermögen fällt an das Land Berlin, vertreten durch den Polizeipräsidenten in Berlin; das Barvermögen fällt an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Volksbildung.

    Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch, wenn der Förderkreis aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

  • § 10 Inkrafttreten

    Diese Satzung, beschlossen in der Mitgliederversammlung am 14.07.2021, tritt mit dem Zeitpunkt der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Charlottenburg in Berlin in Kraft.

    Alle vorherigen Satzungen und Geschäftsordnungen werden hierdurch ungültig.

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