Spenden

Nicht jeder Verein kann von seinen Mitgliedsbeiträgen alleine leben. Besonders unser Förderkreis, der sich u. a. für die Erhaltung und Ergänzung der Polizeihistorischen Sammlung stark engagiert, braucht finanzielle Unterstützung für diese Tätigkeit. Allein die Druck- und Versandkosten für die regelmäßigen Veröffentlichungen verschlingen einen beträchtlichen Teil der allgemeinen Einnahmen.
Der Förderkreis lebt von der ehrenamtlichen und freiwilligen Mitarbeit, den Mitgliedsbeiträgen sowie von Spenden und Zuwendungen. Wir freuen uns über jeden, der den Verein mit Sach- und Geldspenden unterstützen möchte. Die Kontodaten können Sie unserer Kontaktseite entnehmen. Mancher besitzt noch bestimmte erinnerungswürdige Exponate, die er gern der Sammlung übergeben möchte. Auch diese materiellen Werte sind uns willkommen.
Der Förderkreis ist vom Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit. Spender können vom Förderkreis Zuwendungsbescheinigungen erhalten.
Durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes wird bestätigt, dass Zuwendungen zum Förderkreis zur Förderung der Volksbildung im Sinne der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, Abschnitt A, Nr. 4, verwendet werden dürfen.
Jede konkrete Spende kann auf Wunsch zweckbestimmt eingesetzt werden, so z. B. zur Anschaffung bzw. zum Erhalt eines bestimmten Exponats. Eingegangene Spenden und Zuwendungen werden vom Förderkreis exakt verwaltet und ihre Verwendung, zumeist für den Ankauf bisher noch nicht vorhandener Ausstellungsstücke, mit Belegen nachgewiesen.



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